Allgemeine Geschäftsbedingungen

Floralwerkstatt, Carina Rauch und Katja Bux GbR, Hauptstraße 17, 73441 Bopfingen

 

  • 1 Allgemein

(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle einmaligen oder laufenden Verträge, Lieferungen und Dienstleistungen der Floralwerkstatt und deren Kunden.

(2) Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur dann gültig, wenn sie durch beide Vertragsparteien schriftlich bestätigt werden.

(3) Widerspricht der Auftraggeber beim Vertragsabschluss den AGBs nicht ausdrücklich, sind diese automatisch ab schriftlicher Auftragserteilung, spätestens allerdings nach Eingang der ersten Teilzahlung bindend.

 

  • 2 Angebote, Preise, Eigentum

(1) Der Mietpreis eines Artikels basiert auf der jüngsten Preisliste inkl. MwSt. und gilt für eine Mieteinheit.

(2) Ein rechtsverbindlicher Vertrag kommt erst zustande, wenn die von der Floralwerkstatt zugesendete Auftragsbestätigung im Original unterschrieben vorliegt und/oder die Anzahlungsaufforderung geleistet wurde. Die Zusendung der Auftragsbestätigung und der Anzahlungsrechnung erfolgt per E-Mail.

(3) Jede Änderung der Vereinbarung bedarf der Schriftform und der Zustimmung beider Parteien.

(4) Mietartikel bleiben Eigentum der Floralwerkstatt. Im Falle einer Beschädigung oder einer Einbehaltung durch den Kunden, werden diese zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

 

  • 3 Mietdauer / Leistungsdauer

(1) Eine Mieteinheit für die Mietartikel beträgt vier Kalendertage. Für jeden weiteren Nutzungstag berechnen wir 25% der Grundmiete.

(2) Das Mietobjekt wird dem Kunden nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für eine Verlängerung dieses Zeitraums bedarf es der schriftlichen Zustimmung der Floralwerkstatt. Die Floralwerkstatt hat danach das Recht einen zusätzlichen Mietbetrag anhand der oben genannten Preisliste in Rechnung zu stellen. Wenn der Kunde den Mietartikel nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Kunde die Floralwerkstatt, spätestens einen Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber informieren.

 

  • 4 Reinigung

(1) Der Kunde muss das Mietmaterial sorgfältig behandeln. Die Mietartikel müssen durch den Kunden der Floralwerkstatt so zurückgegeben werden (sortiert, ohne Essenreste/Fettreste, alle Schleifen müssen entknotet sein, Nadeln, Sicherheitsnadeln o.ä. müssen entfernt sein uws.), so dass diese sofort maschinell gereinigt werden können.

(2) Wurde vereinbart, dass die Mietartikel der Floralwerkstatt gereinigt zurückgegeben werden und der Kunde kommt dieser Verpflichtung nicht nach, hat die Floralwerkstatt das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Kunden nachträglich in Rechnung zu stellen. Sollten die Mietartikel außerdem außergewöhnlich starke Verschmutzungen aufweisen, hat die Floralwerkstatt ebenfalls das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Kunden nachträglich in Rechnung zu stellen.

(3) Wurde vereinbart, dass die Mietartikel der Floralwerkstatt gereinigt zurückgegeben werden, so müssen Textilien (z.B. Tischdecken, Servietten und/oder Dekostoffe) nach der Benutzung trocken zurückgegeben werden.

(4) Zer- oder verschnittene und stark verschmutzte (z.B. durch Kaugummi, Brandlöcher z.B. durch Zigaretten, Wunderkerzen) Mietartikel gelten als nicht mehr brauchbar.

(5) Es ist verboten an den Mietartikeln offenes Feuer wie Stabkerzen, Wunderkerzen o.ä. zu verwenden.

(6) Für die Entfernung von entstandenen Wachsflecken auf Textilien oder Wachsrückständen auf anderen Mietgegenständen wird ausnahmslos eine Reinigungsgebühr in Höhe von 5,00€ pro verschmutztem Mietgegenstand, dem Kunden nachträglich in Rechnung gestellt. Verbrannte Textilien werden mit dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.

 

  • 5 Zahlungsbedingungen für nicht angenommene Aufträge

(1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, behält sich die Floralwerkstatt das Recht vor, eine Kostenpauschale in Höhe von 120,00€ in Rechnung zu stellen, falls der Aufwand für das Erstellen von Angebot, Moodboard, Telefonaten und weiteren Aufwendungen mehr als zwei Stunden beträgt und das Angebot vom Kunden nicht angenommen wird.

(2) Mietgebühren für Artikel, die nicht benutzt wurden, aber dem Kunden zur Verfügung gestellt wurden, können nachträglich nicht erstattet werden.

 

  • 6 Zahlungsbedingungen für angenommene Aufträge

(1) Wenn nichts anderes vereinbart wurde, erklärt sich der Kunde mit Annahme des Auftrags bereit, eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtbetrages zu leisten. Die Summe wird auf entsprechende Rechnungsstellung fällig.

(2) Mit Zahlungseingang erhält der Kunde eine verbindliche Terminbestätigung.

(3) Der Restbetrag ist auf entsprechende Rechnungsstellung fällig und muss bis sieben Tage vor der Veranstaltung auf dem Konto der Floralwerkstatt eingegangen sein. Sollte der Restbetrag nicht auf dem Konto eingegangen sein, dann behält sich die Floralwerkstatt das Recht vor, die Auftragsdurchführung zu verweigern.

(4) Die Rechnung ist ohne jeglichen Abzug zu leisten.

(5) Durch Zahlungsverzögerung entstehende Mehrkosten oder Schäden, gehen zu Lasten des Kunden.

(6) Nach 30 Tagen ab Rechnungsstellung tritt ohne weitere Mahnung Zahlungsverzug ein. Die Mahngebühren belaufen sich auf 5,00€ je Mahnschreiben.

(6) Mehrkosten oder Schadenersatzansprüche, insbesondere durch besonders starke Verschmutzung der Mietartikel und/oder Beschädigung der Mietartikel, werden separat in Rechnung gestellt.

(7) Wenn einzelne Kostenpositionen bei der Erstellung der Schlussrechnung gegenüber dem Angebot noch nicht bekannt sind, ist die Floralwerkstatt berechtigt Nachforderungen zu stellen.

 

  • 7 Kündigung des Auftrags

(1) Sobald eine Auftragserteilung erfolgt ist, bedarf es einer schriftlichen Kündigung.

(2) Nach Auftragserteilung kann der Kunde unter Berücksichtigung folgender Abschläge schriftlich stornieren:

  1. a) bis zu 6 Monate vor Veranstaltungs-/Mietbeginn wird dem Kunden die Anzahlungssumme abzüglich der geleisteten Stunden zurückerstattet. Der Stundensatz beträgt hierbei 60,00€.
  2. b) 5 Monate bis 1 Monat vor der Veranstaltung / vor dem Mietbeginn wird die komplette Anzahlungssumme einbehalten. Unabhängig davon wie viel die Floralwerkstatt bereits geleistet hat.
  3. c) 4 Wochen bis 1 Woche vor der Veranstaltung / vor dem Mietbeginn werden 75% der gesamten Summe des Auftrags fällig.
  4. d) 1 Woche vor der Veranstaltung / dem Mietbeginn wird die gesamte Summe des Auftrags fällig.

(3) Die Floralwerkstatt behält sich das Recht vor, vom vereinbarten Vertrag zurückzutreten, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde den geforderten Betrag nicht fristgemäß gezahlt hat.

(4) Die Floralwerkstatt ist berechtigt das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, wenn sich der Kunde einer Vertragsverletzung schuldig macht, welche die Fortsetzung des Auftrags unzumutbar macht. Der Kunde hat der Floralwerkstatt alle Kosten zu erstatten, die der Floralwerkstatt durch die fristlose Kündigung entstehen.

 

  • 8 Die Verpflichtung des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die auf die Dauer des Auftrags bereitgestellten Mietartikel der Floralwerkstatt gegen Feuer, Wasserschäden, Einbruchsdiebstahl und sonstige Vorkommnisse zu schützen.

(2) Der Kunde hat die Mietartikel unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und auf den vertragsgerechten Zustand zu kontrollieren. Offensichtliche Mängel sind vor Ingebrauchnahme und versteckte Mängel sofort nach ihrer Entdeckung, unter Bezeichnung des behaupteten Mangels, schriftlich und vorab mündlich bei der Floralwerkstatt anzuzeigen. Bei nicht Anzeigen von Mängeln gilt die Mietsache als mangelfrei.

(3) Die Mietartikel sind zum vertraglich vereinbarten Termin und Zweck gebrauchstauglich. Dem Kunden ist bekannt, dass die Mietartikel mehrfach eingesetzt werden und daher weder neu noch frei von Beeinträchtigungen sind. Unwesentliche Abweichungen der Mietartikel in Farbe, Fläche, Maß und Festigkeit stellen daher keinen Sachmangel dar.

(4) Holt der Kunde die Mietartikel selbst bei der Floralwerkstatt ab, ist der Kunde selbst dafür verantwortlich, die Bestellung auf Vollständigkeit und Tauglichkeit zu kontrollieren. Für einen vorschriftsmäßigen und sicheren Transport hat der Kunde bei Selbstabholung selbst Sorge zu tragen.

(5) Bei Aufbau der Dekoration am Veranstaltungsort durch die Floralwerkstatt, verpflichtet sich der Kunde, notwendige Räumlichkeiten, Strom- und Wasserversorgung zur Verfügung zu stellen.

(6) Bei Anbringen von Deckendekoration durch die Floralwerkstatt hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass ausreichend Zugangsmöglichkeiten zur Decke gewährleistet sind und auch keine Tische oder Stühle aufgestellt sind. Die Gebühren von speziellen Leitern, Hebebühnen oder Gerüsten etc., die zum ordnungsgemäßen und sicheren Anbringen und Abbauen der Deckendekoration notwendig sind, sind vom Kunden selbst zu tragen.

(7) Die Floralwerkstatt behält sich das Recht vor, bei nicht Erfüllen aller oben genannten Forderungen, das Ausführen der Vereinbarungen zu verweigern.

(8) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Fremdartikel wie Tische, Stühle, Tischdecken etc. zur vereinbarten Uhrzeit bereitgestellt und aufgebaut sind.  Mietartikel, die nicht von oder über die Floralwerkstatt angemietet wurden, sind vom Kunden selbst und vollumfänglich einzudecken, aufzubauen und in finale Position zu stellen.

 

  • 9 Erfüllungsgehilfen

(1) Die Floralwerkstatt behält sich zur Ausführung der beauftragten Leistungen das Recht vor, diverse Erfüllungsgehilfen in Anspruch zu nehmen. Dadurch wird die Wirksamkeit des Vertrags nicht beeinflusst.

 

  • 10 Abnahme und Gewährleistung

(1) Die Abnahme der erbrachten Leistungen der Floralwerkstatt erfolgt unmittelbar nach Ausführung durch den Kunden oder dessen Beauftragten aber spätestens vor Beginn der Veranstaltung. Alle Mängel sind schriftlich anzuzeigen und fotografisch zu dokumentieren. Eine spätere Mängelanzeige wird nicht anerkannt und ist unwirksam.

(2) Soweit möglich werden eventuelle Mängel von der Floralwerkstatt vor Ort nachgebessert.

(3) Gewährleistung und Haftung beschränkt sich auf den Inhalt der Auftragsbeschreibung. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Grund, sind ausgeschlossen.

(4) Die Gewährleistungsansprüche gegenüber der Floralwerkstatt stehen nur dem unmittelbaren Vertragspartner zu und sind nicht abtretbar.

(5) Jegliche Preisnachlässe aus Gründen der Streitigkeit, die die künstlerische Umsetzung der Dekoration betreffen, sind ausgeschlossen.

 

  • 11 Haftung des Auftragnehmers

(1) Sollten bestimmte Leistungen am Tag der Hochzeit nicht erlaubt oder nicht umsetzbar sein, sind Schadensersatzansprüche gegenüber der Floralwerkstatt ausgeschlossen.

(2) Soweit kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt, ist die Haftung der Floralwerkstatt ausgeschlossen.

(3) Die vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ansprüche wegen Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Soweit die Haftung nach den vorstehenden Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der Floralwerkstatt.

 

  • 12 Haftung des Auftraggebers

(1) Der Kunde haftet in vollem Umfang für alle Schäden, die durch ihn oder durch Dritte an allen Mietartikeln der Floralwerkstatt entstanden sind.

(2) Die Mietartikel sind für die Dauer der Mietzeit nicht über die Floralwerkstatt versichert. Der Kunde hat deshalb für die gesamte Mietzeit für eine entsprechende Versicherung zu sorgen.

 

  • 13 Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt

(1) Die Floralwerkstatt behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Mietartikel oder Floristik der Floralwerkstatt zum Einsatz gekommen sind, zu Marketingzwecken Bild- und Videoaufnahmen usw. zu machen.

(2) Alle Konzepte, Entwürfe, Angebote, Abbildungen, Fotos in Katalogen, Broschüren, Werbeprospekten, sowie Abbildungen auf den Internetseiten, sind Eigentum der Floralwerkstatt und unterliegen dem Urheberrecht.
Kein Teil dieser Internetseiten darf ohne ausdrückliche Genehmigung der Floralwerkstatt in irgendeiner Form (Druck-, Fotokopie oder einem anderen Verfahren) reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.

(3) Durch die Anerkennung der AGBs der Floralwerkstatt verpflichtet sich der Kunde, alle Preisangebote, Dekorationskonzepte, Produktkataloge, Leistungsbeschreibungen usw., die er von der Floralwerkstatt erhalten hat, nicht an Dritte, insbesondere nicht an Mitbewerber, in jeglicher Form weiterzuleiten.

(4) Während der Vertragszeit ist der Kunde nicht berechtigt, die Leistungen der Floralwerkstatt an andere zu vermitteln oder anderweitig anzubieten.

 

  • 14 Datenschutz

(1) Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass für die Anfragenverarbeitung sowie den Auftrag, persönliche Daten, insbesondere Namen, Anschrift, Telefon- und Faxnummer, E-Mail Adresse sowie alle, das Geschäftsverhältnis betreffende Daten, auf elektronischen Medien gespeichert werden.

(2) Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden, so ist die Floralwerkstatt verpflichtet, hinreichende Garantien dafür zu bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen so durchgeführt werden, dass die Verarbeitung im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO erfolgt und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleistet.

 

  • 15 Anwendbares Recht

(1) Erfüllungs- und Zahlungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr Ellwangen. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des §38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Ellwangen.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberücksichtigt.

(3) Mündliche Nebenabreden zwischen den Parteien wurden nicht getroffen.

 

  • 16 Gültigkeit

(1) Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab dem 01.01.2023 gültig.

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